Kosten
Die Kostenberechnung erfolgt individuell je nach Pflegestufe und Anzahl der zu betreuenden Personen und beginnt bei € 73,00.
Zusammensetzung der Kosten
- Bei Vertragsabschluss wird eine einmalige Vermittlungsgebühr in der Höhe von € 450,00 für zwei BetreuerInnen fällig. Dieser Betrag beinhaltet die Möglichkeit, bis zu 6 Betreuerinnen pro Jahr zu wechseln. Danach wird wieder eine einmalige Vermittlungsgebühr in Höhe von € 450,00 erhoben.
- Darüber hinaus haben Sie als Auftraggeber die Reisekosten in Höhe von ca. € 200,00 - € 260,00 zu tragen.
- Sie kommen für die Unterkunft und Verpflegung der BetreuerInnen in Ihrem Haushalt auf.
- Das Honorar wird von Ihnen direkt an die BetreuerInnen bezahlt.
- Ab dem 2. Monat wird eine monatliche Organisation von € 240,00 erhoben. Pro erhöhter Pflegestufe kommt es zu einer Tariferhöhung von € 4,00 pro Tag.
Kurzzeitbetreuung
Auch eine Kurzzeitbetreuung für einen Zeitraum von zwei bis vier Wochen ist möglich. Die Vermittlungsgebühr beträgt einmalig € 350,00.
Honorar der Betreuungskräfte
Pflegestufe | Tageshonorar* |
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1-4 | € 73,00 |
5 | € 80,00 |
6 | € 87,00 |
7 | € 99,00 |
*Zuzüglich € 10,00 SVS pro Tag für die Arbeitstage, an denen Sie beschäftigt waren.
Höherqualifiziertes Betreuungspersonal
Wenn Sie wünschen, dass diplomiertes Pflegepersonal eingesetzt wird (in Österreich nicht nostrifiziert), erhöht sich der Preis um € 12,00 pro Tag.
Höhe des Pflegegeldes:
Pflegestufe | Pflegegeld |
---|---|
1 | € 192,00 |
2 | € 354,00 |
3 | € 551,60 |
4 | € 827,10 |
5 | € 1123,50 |
6 | € 1568,90 |
7 | € 2061,80 |
Niederösterreichisches Fördermodell:
Das NÖ Fördermodell gilt für Antragstellerinnen und Antragsteller, die ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben, ab Pflegestufe 3.
Bei Pflegestufe 1 und 2 mit nachgewiesener Demenzerkrankung.
Förderhöhe (bei Beschäftigung von selbständigen Betreuungskräften):
Ab 01.09.2023 tritt die sogenannte „28-Tage Regelung“ in Kraft. Diese besagt, dass jene Förderwerber:innen, welche eine selbstständige Betreuungskraft haben und diese mindestens 28 Tage am Stück betreut, einen Förderbetrag von monatlich Euro 800,-erhalten.
Kostenrechner
Bitte geben Sie Ihre Daten ein, um die Kosten zu berechnen. Die Berechnung erfolgt individuell je nach Pflegestufe und bezieht sich auf die Betreuung von einer Person in einem 28 Tage Turnus.
28 Tage x € | € |
An- und Heimreise | + € 200,00 |
SVS 28 Tage | + € 280,00 |
Organisation pro Monat | + € |
Pflegegeld Stufe | - € |
Förderung BSA 2023 | - € 800,00 |
GESAMT: | € |
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Weiterführende Links
Im folgenden finden Sie offizielle Informationen zur Höhe des Pflegegeldes und Förderbestimmungen:
- Allgemeine Informationen:https://www.sozialministeriumservice.at
- Höhe des Pflegegeldes:https://www.oesterreich.gv.at/themen/soziales/pflege/4/Seite.360516.html
- Förderung der 24-Stunden-Betreuung Bekanntgabe eines Betreuerwechselshttps://www.noe.gv.at/noe/Pflege/Betreuerwechsel_A_24hB_1.pdf
- Förderung der 24-Stunden-Betreuung Bekanntgabe eines 2. Betreuungsverhältnisseshttps://www.noe.gv.at/noe/Pflege/Betreuerwechsel_B_24hB_1.pdf